Risikomanagement

Normierung des Risikomanagements

Auf politischer und gesellschaftlicher Ebene wir von den Unternehmen verlangt verantwortungsvoll mit Ihren Risiken umzugehen. Viele Länder haben entsprechende gesetzliche Verpflichtungen ein Risikomanagement zu betreiben eingeführt und bauen diese ständig aus. Die Anforderungen, die ein wirksames Risikomanagement-System erfüllen muss, steigen ständig und werden auch in Form von Risikomanagement Regelwerken/ Normen standardisiert. Für unterschiedliche Einsatzgebiete des Risikomanagements gibt es solche Normen und Regelwerke, sei es im Enterprise Risk Management, im Reputations- und Brandrisikomanagement, im Projektrisikomanagement, im Produktrisikomanagement und Produktionsrisikomanagement oder im IT Risk Management. Teilweise überschneiden sich diese Risikomanagement Normenwerke und man kann nur hoffen, dass der Normen-Markt sich konsolidiert und international organisiert.

 

Viele Unternehmen betreiben bereits ein Risikomanagement und sind daran ihr Risikomanagement-System kontinuierlich zu verbessern. Entsprechend stellt sich heute oft nicht die Frage, ob ein Risikomanagement-System eingeführt werden soll, sondern ob das eigene Risikomanagement System konform zu den gängigen Risikomanagement-Standards ist.

 

comratio hat viel Erfahrung bei der Durchführung von Standard-basierten System-Reifegradanalysen für Risikomanagement-Systeme und weiß, wie man bestehende Risikomanagement Systeme effizient optimieren kann, damit diese regelswerkskonform werden.

 

Gerne unterstützen wir Sie bei der Realisierung folgender Risikomanagement Standards und Regelwerke:

Gesetze, Normen und Rahmenwerke

ONR 49 000

Das Österreichische Normungsinstitut (ON) hat mit Vertretern aus Deutschland und der Schweiz das Rahmenwerk ONR 49000 für die Einführung eines unternehmensweites Risikomanagement geschaffen.

Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission (COSO)

COSO erarbeitet Rahmenwerke für den Aufbau und Betrieb von wirksamen Interne Kontrollsystemen (IKS). Einer Risikoorientierung des IKS wird großer Bedeutung beigemessen, weshalb in einem zusätzlichem Konzept Enterprise Risk Management Framework beschrieben wird wie ein Unternehmensrisikomanagement aufgebaut werden kann.

Deutschland

Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MARISK)

Am 20.12.2005 veröffentlichte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Endfassung der „Mindestanforderungen an das Risikomanagement“ (MaRisk) für Kreditinstitute, welche die früheren Regelungen MaH, MaK und MaIR ablöst und erweitert. Die MaRisk berücksichtigen die Anforderungen von Basel II und fordern von den Kreditinstituten unter anderem den Betrieb

  • eines IKS (Internen Kontrollsystems) und eines integrierten Risikomanagements
  • den Betrieb einer Internen Revision
  • einer sicheren IT (IT Contingency, Continuity, Recovery Planning)
  • eines Notfallmanagements

KonTraG (Kontroll und Transparenz Gesetz)

KonTrag ist ein umfangreiches Artikelgesetz, das vom Deutschen Bundestag verabschiedet und am 1. Mai 1998 in Kraft trat. KonTraG legt Haftunspflichten für Aufsichtsrat und Geschäftsleitung fest, verlangt Risikotransparenz nach Außen und den Betrieb eines Frühwarnsystems für den proaktiven und verantwortungsvollen Umgang mit Risiken.

USA

Sarbanes Oxley Act


 

print | top
 
Comratio
Unternehmen
Team
Karriere
Kontakt
Partner
Impressum
Sitemap
Kontakt
comratio GmbH
Technology & Consulting
Jungstrasse 9
8050 Zürich
Phone +41 43 443 91 00
Fax +41 43 443 91 04
contact@comratio.com
Wegbeschreibung
Aktuelles
 
Weiterführende Links

 

Copyright © 2007 comratio

| Unternehmen | Team | Karriere | Partner | Kontakt | Impressum | Site Map |