Normierung des Risikomanagements
Auf politischer und gesellschaftlicher Ebene wir von den
Unternehmen verlangt verantwortungsvoll mit Ihren Risiken umzugehen.
Viele Länder haben entsprechende gesetzliche Verpflichtungen ein
Risikomanagement zu betreiben eingeführt und bauen diese ständig
aus. Die Anforderungen, die ein wirksames Risikomanagement-System
erfüllen muss, steigen ständig und werden auch in Form von
Risikomanagement Regelwerken/ Normen standardisiert. Für
unterschiedliche Einsatzgebiete des Risikomanagements gibt es solche
Normen und Regelwerke, sei es im Enterprise Risk Management, im
Reputations- und Brandrisikomanagement, im Projektrisikomanagement,
im Produktrisikomanagement und Produktionsrisikomanagement oder im IT Risk Management. Teilweise
überschneiden sich diese Risikomanagement Normenwerke und man kann nur hoffen, dass
der Normen-Markt sich konsolidiert und international organisiert.
Viele Unternehmen betreiben bereits ein Risikomanagement und sind daran
ihr Risikomanagement-System kontinuierlich zu verbessern.
Entsprechend stellt sich heute oft nicht die Frage, ob ein
Risikomanagement-System eingeführt werden soll, sondern ob das
eigene Risikomanagement System konform zu den gängigen
Risikomanagement-Standards ist.
comratio hat viel Erfahrung bei der Durchführung von
Standard-basierten System-Reifegradanalysen für
Risikomanagement-Systeme und weiß, wie man bestehende
Risikomanagement Systeme effizient optimieren kann, damit diese
regelswerkskonform werden.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Realisierung folgender
Risikomanagement Standards und Regelwerke:
Gesetze, Normen und Rahmenwerke
ONR 49 000
Das Österreichische Normungsinstitut (ON) hat mit Vertretern aus
Deutschland und der Schweiz das Rahmenwerk ONR
49000 für die Einführung eines unternehmensweites Risikomanagement
geschaffen.
Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway
Commission (COSO)
COSO erarbeitet Rahmenwerke für den Aufbau und Betrieb von
wirksamen Interne Kontrollsystemen (IKS). Einer
Risikoorientierung des IKS wird großer Bedeutung beigemessen,
weshalb in einem zusätzlichem Konzept
Enterprise Risk Management Framework beschrieben wird wie
ein Unternehmensrisikomanagement aufgebaut werden kann.
Basel II
Basel II legt fest, wie Finanzinstitute zukünftig Ihre
Risiken mit Eigenkapital hinerlegen sollen. Dabei kommen je
nach Risikoinformationstransparenz unterschiedliche
Bemessungsverfahren für die Bestimmung des
Eigenkapitalbedarfs zum Einsatz. Es wird zwischen Kredit-,
Markt-, und operationellen Risiken unterschieden. Basel II
wird mittelfristig zu einer risikoadjustierten Verzinsung
von Unternehmenskrediten führen, ist damit für alle
Marktteilnehmer von Bedeutung und ist einer der stärksten
Treiber für die Erhöhung der Risikotransparenz in der
Wirtschaft.
Solvency II
Was für die Bankenwelt Basel II ist, ist für die
Versicherungswelt Solvency II. Ziel von Solvency ist die
zukünftige Zahlungsfähigkeit von Versicherungsgesellschaften
zu gewährleisten. Dabei stellen die stark veränderten
Risikoexpositionen infolge von Globalisierung,
Erderwärmung, Demographische Entwicklung, Technologiewandel,
Internationale Sicherheitspolitik und Terrorismus hohe
Anforderungen an die Risikobemessung.
Deutschland
Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MARISK)
Am 20.12.2005 veröffentlichte die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Endfassung der
„Mindestanforderungen an das Risikomanagement“ (MaRisk) für
Kreditinstitute, welche die früheren Regelungen MaH, MaK und
MaIR ablöst und erweitert. Die MaRisk berücksichtigen die
Anforderungen von Basel II und fordern von den Kreditinstituten
unter anderem den Betrieb
- eines IKS (Internen Kontrollsystems) und eines
integrierten Risikomanagements
- den Betrieb einer Internen Revision
- einer sicheren IT (IT Contingency, Continuity, Recovery
Planning)
- eines Notfallmanagements
KonTraG (Kontroll und Transparenz Gesetz)
KonTrag ist ein
umfangreiches Artikelgesetz, das vom Deutschen Bundestag
verabschiedet und am 1. Mai 1998 in Kraft trat. KonTraG legt
Haftunspflichten für Aufsichtsrat und Geschäftsleitung fest,
verlangt Risikotransparenz nach Außen und den Betrieb eines
Frühwarnsystems für den proaktiven und verantwortungsvollen
Umgang mit Risiken.
USA
Sarbanes Oxley Act